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SATZUNG

der "Schwalbe, deutsche Vereinigung für Problemschach"


in der am 2.10.1999 auf der Hauptversammlung in Essen beschlossenen Fassung
(d.i. Satzung vom 22.10.1972 mit Änderungen vom 3.7.1982, 29.10.1983, 5.10.1991, 10.10.1998 und 2.10.1999)

§1

Der Name der Vereinigung ist: "Schwalbe, deutsche Vereinigung für Problemschach". Ihr Sitz ist München.

§2

Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Die Vereinigung hat den Zweck, das Problemschach zu fördern. Dies geschieht insbesondere durch die Herausgabe einer Zeitschrift, die Veranstaltung und Förderung problemschachlicher Wettbewerbe und durch Pflege des Erfahrungsaustauschs auf dem Gebiet des Problemschachs.

Die Vereinigung vertritt innerhalb des Deutschen Schachbundes das Problemschach.

§3

Die Vereinigung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§4

Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5

Mitglied kann jeder Problemfreund des In- und Auslandes werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung erworben. Die Bestellung der von der Vereinigung herausgegebenen Zeitschrift "Die Schwalbe" gilt als Beitrittserklärung, sofern nichts anderes ausdrücklich erklärt wird.

§6

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Sie erlischt ferner, wenn nach zweimaliger Mahnung rückständiger Beiträge die Lieferung der Zeitschrift eingestellt wird. Der Austritt wird frühestens drei Monate nach seiner Erklärung zum Halbjahresende wirksam.

Der Ausschluß kann bei schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Interessen oder Zwecke der Vereinigung erfolgen. Der Ausschließungsbeschluß wird durch eine ordentliche Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder gefaßt.

§7

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Hauptversammlung festgesetzt. Jedes Mitglied erhält die Zeitschrift der Vereinigung kostenlos.

§8

Die Organe der Vereinigung sind: 1. der Vorstand, 2. die Hauptversammlung.

§9

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern; dazu müssen der Kassenwart, der Problemturnierwart, der Schriftleiter der Zeitschrift und der Delegierte bei der FIDE-Kommission für Schachkompositionen gehören. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung auf zwei Jahre gewählt. Er vertritt die Vereinigung in allen Angelegenheiten. Der 1. Vorsitzende und der Kassenwart sind einzeln und unabhängig voneinander verfügungsberechtigt in allen Kontoführungsangelegenheiten der Vereinigung.

§10

Eine ordentliche Hauptversammlung findet in der Regel jährlich, zumindest in jedem zweiten Jahr statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand kann in besonderen Fällen eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Er muß dies tun, wenn mindestens 40 Mitglieder dies verlangen. Die Beschlußfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder, sofern nichts anderes bestimmt ist.

§11

Satzungsänderungen und andere wichtige Gegenstände müssen der Hauptversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Sie müssen den Mitgliedern mindestens einen Monat vorher bekannt gemacht werden.

Der Beschluß über Satzungsänderungen bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.

§12

Der Beschluß über die Auflösung der Vereinigung bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.

Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Vereinigung an den Deutschen Schachbund, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Problemschachs, zu verwenden hat.


Impressum: Schwalbe, deutsche Vereinigung für Problemschach; Sitz: München.
Anschriften: siehe Vorstand
Internetauftritt: Gerd Wilts